B196
Beschreibung:
Krafträdern mit Hubraum von bis zu 125 cm³ (auch mit Beiwagen)
Motorleistung bis zu 11 kW (Verhältnis Leistung zum Gewicht nicht größer als 0,1 kW/kg)
Mindestalter 25 Jahre
5 Jahre im Besitz des Autoführerscheins (Klasse B)
Theoretische und praktische Ausbildung in der Fahrschule
Theorie: 4x Motorrad-Theorieunterricht jeweils 90 Minuten
Praxis: 5x Motorradfahrstunde á 90 Minuten (Mindestens)
B96
Beschreibung:
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger mit:
- zG des Anhängers über 750 kg
- zG der Fahrzeugkombination über 3500 kg
aber max. 4250 kg
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung aber besondere Schulung erforderlich.
Mindestalter: 18 Jahre
17 Jahre Begleitendes Fahren
Theoretische und praktische Ausbildung in der Fahrschule
Theorie: 2,5 Stunden
Praxis: 4,5 Stunden